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Energieausweis

Energieberater

🏡💡Ein Energieausweis ist ein wichtiger Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. 💰

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis, der mittels der Verbräuche der letzten drei Jahre bestimmt wird. Voraussetzung sind jedoch ein Gebäudebestand von ab 1978, bzw. nach der Wärmeschutzveränderung 1 gedämmt wurde. Zudem können Wohnungen ab 5 Wohneinheiten ebenfalls einen Verbrauchsausweis nutzen. 📝

Darf der Verbrauchsausweis nicht angewendet werden, muss die zweite Art Energieausweis ausgestellt werden. 🏡💡

Die zweite Art ist der Bedarfsausweis. Er basiert auf rechnerischen Bestimmung des zu erwartenden Energiekonsums. Grundlage ist die Gebäudeaufnahme, womit das gesamte Gebäude inkl. Anlagentechnik berechnet werden kann. 📊

Der Energieausweis darf nur von bestimmten Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. 👷‍♂️